Verhaltensleitfaden nach Lungenoperation
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
bei Ihnen wurde eine Lungenoperation durchgeführt. Wir möchten Ihnen hier einige Tipps für die Zukunft mitgeben.
Gehen Sie zeitnah nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zu Ihrem einweisenden Arzt bzw. niedergelassenen Facharzt. Geben Sie dort den Entlassungsbrief ab, darin sind alle wichtigen Informationen zu Ihrer Behandlung in unserem Haus enthalten. Noch ausstehende Befunde werden in der Regel nachgeschickt. Wichtige Ergebnisse besprechen wir gerne persönlich im Rahmen einer ambulanten Wiedervorstellung mit Ihnen.
Wundkontrolle
Soweit es Ihnen möglich ist, kann die Wundkontrolle selbst zu Hause am Spiegel durchgeführt werden.
Fäden
Der Faden der Thoraxdrainage(n) kann ab dem 10. Tag nach der Entfernung der Drainage z. B. durch den Hausarzt gezogen werden.
Duschen
Duschen ist erlaubt. Baden und Saunagänge erst, wenn die Wunde komplett verheilt ist, circa zwei bis drei Wochen nachdem der Wundschorf abgefallen ist.
Lungentraining und Sport
Das Lungentraining mit dem Coach II® soll zu Hause fortgeführt werden.
Hier gilt die 5er Regel: 5 Wochen --> 5 Mal täglich --> 5 Minuten lang
Wir empfehlen eine angemessene körperliche Schonung für die nächsten sechs Wochen. Anschließend sollte die Belastung schrittweise gesteigert werden. Die volle Leistungsfähigkeit wird im Regelfall ab der 12. Woche nach der Entlassung wieder erreicht. Sport ist, angepasst an die Leistungsfähigkeit, dann auch wieder möglich.
Schmerzmitteleinnahme und Medikationsplan
Eine Schmerzmitteleinnahme ist in ausschleichender Dosierung möglicherweise vier bis acht Wochen notwendig und normal. Die Einstellung der Schmerztherapie außerhalb des Krankenhauses übernimmt Ihr Hausarzt bzw. niedergelassener Facharzt. Einen Medikamentenplan mit der aktuellen Medikation haben wir für Sie erstellt und dem Entlassungsbrief beigefügt.
Fliegen nach Lungenoperationen
Hierzu existieren unterschiedliche wissenschaftliche Meinungen hinsichtlich der Zeitspanne, in der Sie nicht fliegen sollten. Grundsätzlich kann nach einer adäquat ausgeheilten Lungenoperation wieder geflogen werden. Setzen Sie sich bitte mit der entsprechenden Fluggesellschaft in Verbindung, ob ein Attest für die Beförderung notwendig ist. Bei Unklarheiten lohnt es sich, den medizinischen Dienst der Fluggesellschaften zu kontaktieren bzw. auch den Empfehlungen der „IATA“ (International Air Transport Association) zu folgen.
Tauchen
Grundsätzlich gelten hier starke Einschränkungen. Für die Betrachtung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Tauchmediziner.
Der Leitfaden gibt allgemeine Hinweise zum Verhalten. Individuell notwendige Empfehlungen haben wir zur Entlassung mit Ihnen besprochen.